Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V.

Gegründet 2004

Aktiver Anlegerschutz für Kleinanleger und Minderheitsaktionäre

Wir über uns


Die DSKA ist seit mittlerweile fast zwanzig Jahren als unabhängige Verbraucherschutzorganisation tätig. Wir verstehen uns maßgeblich als Informationsstelle für geschädigte Kapitalanleger und berichten über relevante Aspekte des Kapitalmarkts.


Durch unser Informationsangebot helfen wir Verbrauchern, Kleinaktionären, Anlegern und Sparern. Die DSKA ist der festen Überzeugung, dass Transparenz am Kapitalmarkt Privatanleger davor schützen kann, verlustreiche Geschäfte einzugehen und finanzielle Schäden zu erleiden.


Mit Kompetenz und Erfahrung unterstützen wir geschädigte Anleger und zeigen Lösungsmöglichkeiten für die Durchsetzung ihrer Rechte wegen schadhafter Vermögensinvestments auf.

In Deutschland ist Geldanlage Vertrauenssache. Wir meinen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Bedauerlicherweise sind jedoch die staatlichen Reglements im Finanzdienstleistungssektor bis heute ungenügend. Für Kleinanleger ist daher die Gefahr groß, Beratungsopfer zu werden.

Missstände sollten klar zur Sprache gebracht werden. Wenn Kapitalbeteiligungen mit unlauteren Mitteln vertrieben werden, wenn unseriöse und hochriskante Geldanlageprodukte dem unwissenden Verbraucher als perfekte Altersvorsorge angepriesen werden, wenn mittels gesetzeswidriger Geschäftsanbahnung Interessenten systematisch zum Vertragsabschluss überrumpelt werden, dann muss hierüber informiert werden.

Die Vermögensschäden aufgrund mängelbehafteter Finanzberatung werden auf jährlich 20-30 Mrd. Euro geschätzt.

Die in Deutschland zu verzeichnende mangelhafte Finanzberatung bzw. Finanzvermittlung sollte ein Thema für die Allgemeinheit sein. Die Finanzvermittlung mag im Einzelfall hervorragende Beratungsergebnisse erbringen. Zu einem relevant großen Teil ist sie jedoch geprägt von Begebenheiten, die auf strukturelle Problembereiche hindeuten. Zu den Hauptschwachpunkten zählen neusten Studien zufolge die unzureichende Erfassung der finanziellen Situation und der Ziele des Anlegers, die mangelnde Individualität der Beratung, die fehlende Integration von bestehenden Produkten und die mangelnde Konkretisierung von Empfehlungen, auch aufgrund möglicher Beraterhaftung. Diese Erkenntnisse decken sich mit den Erfahrungen der DSKA.


Mittlerweile warnen Experten vor dem, was die DSKA in den letzten Jahren immer wieder feststellt: Die in Deutschland vorgegebenen Rahmenbedingungen stellen eine individuelle und qualitativ akzeptable Finanzberatung nicht sicher. Die Folge: Falschberatung. Dem Anleger bleibt in der Regel nur der Regressweg.


Der Staat und Gesetzgeber bleibt unserer Auffassung nach gefordert, intelligente Regulierungsstrategien zur Förderung der Beratungsqualität in der Finanzvermittlung zu entwickeln.


Als unabhängige Schutzgemeinschaft stehen wir ausschließlich an der Seite der Verbraucher. Wir führen selbst keine Rechtsberatung durch. Unser Informationsangebot stellt keine Rechts- oder sonstige Fachberatung dar. Sofern Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben, empfiehlt die DSKA Ihnen, sich an die entsprechenden Experten zu wenden, insbesondere an spezialisierte Rechtsanwälte, Versicherungsfachleute, Steuerberater und Rentenexperten. Sofern Sie dies wünschen, können wir Ihnen bei der Auswahl eines fachkundigen und geeigneten Experten behilflich sein.

Grundlagen der Geldanlage

Was Sie bei Ihrer Vermögensanlage beachten sollten

Immer wieder fragen uns verunsicherte Sparer, wie sie ihr Vermögen richtig anlegen sollten. Hier einige Gesichtspunkte zur Kapitalanlage, die sie beachten sollten.


Klären Sie für sich ab, was Ihre eigenen Anlageziele sind und wählen danach die für Sie passenden Anlagen aus.

Erst wenn Sie Ihre eigenen Ziele für sich definiert haben, halten Sie Ausschau nach Finanzprodukten, die für die Verwirklichung Ihrer Zielsetzung geeignet sind. Greifen Sie also nicht nur deswegen zu, weil Ihnen gerade ein Angebot gemacht wird.


Vergleichen Sie verschiedene Finanzprodukte.

Ihr Geld können Sie in verschiedene Kategorien anlegen, z. B. Sparbuch, Tages- oder Festgeld, Investmentfonds, Zertifikate, Aktien, Edelmetalle, Immobilien, Staatsanleihen usw.. Prüfen Sie jeweils, ob es ein vergleichbares Produkt zu besseren Konditionen gibt. Wenn Sie sich beispielsweise für einen Immobilienfonds interessieren, sollten Sie ermitteln, ob nicht eine andere Kapitalanlagegesellschaft ein ähnliches Produkt zu besseren Bedingungen im Angebot hat.


Kaufen Sie nur, was Sie auch selbst verstehen.

Wenn Sie sich für ein Finanzprodukt interessieren, dann sollten Sie es auch nachvollziehen können. Wenn eine Sache für Sie unverständlich bleibt, dann sollten Sie sich von fachkundigen und unabhängigen Personen das Angebot erklären lassen.


Kümmern Sie sich selbst um Ihre Geldangelegenheiten.

Ihr Geld ist Ihre eigene Angelegenheit. Das legt den Schluss nahe, dass Sie sich auch selbst um Ihr Geld kümmern sollten, soweit Ihre Fähigkeiten es zulassen.


Lesen Sie sich schlau.

Eignen Sie sich Grundlagenwissen zu den Investmentmöglichkeiten an, für die Sie sich interessieren. Mittlerweile gibt es zahlreiche Bücher, die gerade für Laien und Einsteiger geschrieben und für jedermann gut verständlich sind (z.B. ABC der Geldanlage – das aktuelle Verbraucherlexikon oder Geldanlage von A-Z mit der neuen Abgeltungssteuer).


Prüfen und wählen Sie Ihren Anlageberater genau aus.

Wenn Sie Ihre Geldanlage nicht selbst in die Hand nehmen können oder wollen, dann holen Sie sich Unterstützung bei einem Anlageberater. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater unabhängig ist und über die nötige Fachexpertise verfügt. In der Banken- und Finanzbranche tummeln sich viele schwarze Schafe. Viele Berater sind in Wahrheit nur Verkäufer, denen es in erster Linie nicht darum geht, ein Investment zu empfehlen, weil es für den Kunden sinnvoll ist, sondern um selbst für die Vermittlung eine hohe Provision zu kassieren. Fragen Sie deswegen Ihren Berater nach seiner fachlichen Eignung und danach, ob er Provisionen bekommt, wenn er Ihnen ein bestimmtes Finanzprodukt verkauft.


Geben Sie Ihrem Anlageberater konkrete Vorgaben.

Wenn Sie für Ihre Kapitalanlage einen Anlageberater hinzuziehen, dann ist es unbedingt ratsam, dass Sie ihm genau ihre Anlageziele schildern und deutlich machen, wie Sie sich die Vermögensanlage vorstellen.


Sorgen Sie für eine gute Beweislage.

Fertigen Sie ein Gesprächsprotokoll an. Ziehen Sie „Zeugen“ hinzu. In Deutschland erleiden Schätzungen zufolge private Kleinanleger jährlich milliardenschwere Verluste durch fehlerhafte Anlageberatung von Finanzvermittlern. Der Schadensfall tritt häufiger ein als gedacht. Sorgen Sie daher unbedingt dafür, dass der Inhalt und Verlauf des Vermittlungsgesprächs mit Ihrem Bank- bzw. Anlageberater nachweisbar dokumentiert wird. Hierfür bietet es sich an, dass Sie den wesentlichen Inhalt des Beratungsgesprächs schriftlich aufzeichnen. Bitten Sie dann Ihren Anlageberater darum, das Gesprächsprotokoll zu unterschreiben. Für seriöse Berater ist dies kein Problem, weil sie zu ihrem Wort stehen. Ein Berater, der seine eigenen Versprechen hingegen nicht unterschreiben möchte, sollte Sie hellhörig werden lassen. Hier sollten Sie von einem Investment Abstand nehmen. Außerdem ist es ratsam, dass Sie für die Teilnahme am Beratungsgespräch eine dritte Person hinzuziehen, z.B. Ihren Ehegatten, um für den späteren Fall der Fälle einen Zeugen präsent zu haben.


Unterschreiben sie nichts, was Sie nicht vollständig gelesen und verstanden haben.

Eine typische Situation: Sie haben sich grundsätzlich für ein bestimmtes Investment entschieden, z.B. einen Fonds. Am Ende des Beratungsgesprächs bittet Ihr Anlageberater Sie, ein vorgefertigtes Formular für Ihre beabsichtigte Geldanlage zu unterzeichnen. Mehrere Seiten Kleingedrucktes warten darauf mit Ihrer Unterschrift besiegelt zu werden. Wir empfehlen, den vor Ihnen liegenden Text in Ruhe genau durchzulesen. Nehmen Sie sich die Zeit. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie nach und lassen es sich erklären. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie von der Unterschriftsleistung Abstand nehmen. Wenn Ihnen etwas nicht richtig erscheint, dann seien Sie Manns genug uns unterschreiben nicht.


Lassen Sie sich nicht überrumpeln und bedrängen!

Immer wieder wird uns berichtet, dass Finanzvermittler mit den verschiedensten Maschen ihre Kunden dazu bewegen, möglichst schnell zum Abschluss zu kommen. Bei Unternehmensbeteiligungen heißt es etwa oft, dass ein Gesellschafter-Beitritt nur noch in kurzer Frist möglich sei, weil danach die Aktion geschlossen werde. Besonders beliebt ist auch der bevorstehende Jahreswechsel. Nur im alten Jahr könne man aus diesem oder jenen Grund (gerne werden hier Änderungen der Steuergesetze als Anlass genommen) noch von den Vorteilen der angebotenen Kapitalanlage profitieren, daher sei es ratsam noch vor dem 31. Dezember zu unterschreiben. Wenn Sie keine Zeit haben und sich überrumpelt fühlen, dann gehen Sie nicht auf das Kapitalanlage-Angebot nicht ein. Schlafen Sie am Besten noch eine Nacht drüber: Soviel Bedenkzeit muss in jedem Fall mindestens sein.


Beachten Sie, dass eine höhere Rendite in der Regel auch ein höheres Risiko mit sich mitbringt!

Wenn Ihnen hohe Erträge versprochen werden, die weit außerhalb des üblichen Bereichs liegen, dann müssen Sie in aller Regel auch mit höheren Risiken für Ihr Kapital rechnen. Mit steigenden Chancen steigen auch die Risiken.


Das Thema der Diversifikation sollte bei Ihren Anlageauswahl eine Rolle spielen.

Wenn Sie Ihr Kapital anlegen, dann sollten Sie sich überlegen, ob Sie alles „auf eine Karte“ setzen wollen. Wollen Sie Ihr ganzes Geld in ein Finanzprodukt investieren? Falls nicht, dann „streuen“ Sie Ihr Risiko (und Ihre Chancen).


Prüfen Sie, wer Ihr Vertragspartner ist und wie die Kapitalsicherheit ausgestaltet ist.

Ein Finanzskandal aus der jüngsten Vergangenheit gibt Anlass zu Vorsicht: Eine Bank verspricht in der Werbung höhere Tagesgeld-Zinsen zu zahlen als alle andere Banken. Für rund 30.000 deutsche Sparer war dieses Angebot zu verlockend: Sie legten Ihr Geld auf einem Online-Konto bei der isländischen Kaupthing Bank an, die das scheinbar gute Zins-Versprechen machte. Die Bank aus dem ferner Island ist mittlerweile aber Pleite, die eingelegten Geld sind weg. Auch das deutsche Einlagensicherungssystem, das eigentlich die deutschen Sparer vor einem Kapitalverlust im Falle einer Bankenpleite schützen soll, greift hier nicht ein. Denn für die Kaupthing Bank in Island ist es nicht zuständig. Dieser Fall macht deutlich, dass sie als Anleger und Sparer genau prüfen sollten, wer Ihr Vertragspartner ist und ob es für Ihr Kapital einen Schutzmechanismus gibt, zum Beispiel eine Garantie einer staatlichen Organisation.


Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen „heiße Tipps“ gegeben werden.

Wenn Sie per E-Mail unaufgefordert Aktientipps erhalten, dann sollten Sie diese nicht weiter beachten. Zu oft verbergen sich Geschäftemacher hinter den angeblichen Ratgebern, die nur wertlose Penny Stocks zu überhöhten Preisen verkaufen wollen.

Sammelklage

Kann ich mich einer Sammelklage anschließen?


Keine Class action in Deutschland, aber das "Musterverfahren"




Bei der sogenannten class action des US-amerikanischen Zivilprozesses kann ein Kläger die Rechte einer Gruppe gleichermaßen Geschädigter geltend machen, obwohl zwischen dem Kläger und den ansonsten Geschädigten keine Rechtsbeziehungen materieller Art bestehen. Im deutschen Recht gibt es die class action jedoch nicht. Das heißt, eine gemeinsame Durchsetzung von (Schadensersatz-) Ansprüchen vieler Kapitalanleger in einem gemeinsamen Prozess ist mittels der class action hier so nicht möglich.



Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, Musterverfahren für geschädigte Kapitalanleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen – etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten – zu führen.



Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dient den Interessen aller Beteiligten – der Anleger, der Gerichte und der beklagten Unternehmen. Es soll zu einer rascheren und unkomplizierteren Erledigung von Rechtstreiten im Kapitalmarktbereich beitragen. Das neue Gesetz soll die Möglichkeit bieten, in Schadensersatzprozessen wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformationen ein Musterverfahren durchzuführen. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Das soll nicht nur die Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Anleger verbessern, sondern auch die Effizienz des gerichtlichen Verfahrens steigern. Um eine Verfahrenskanalisation bei einem Gericht zu erreichen, wird zudem ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt.



Die Vorteile, die sich der Gesetzgeber mit der Schaffung des kollektiven Musterverfahrens gegenüber dem Einzelrechtsstreit erhofft hier auf einen Blick:


Der einzelne Anleger kann seinen Schadensersatzanspruch effektiv durchsetzen.


Komplexe Tatsachen- und Rechtsfragen werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt, d.h. es bedarf nur einer Beweisaufnahme.


Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt; ein Auslagenvorschuss insbesondere für teure Sachverständigengutachten muss nicht gezahlt werden; im Falle des Unterliegens der Kläger werden die Kosten auf alle Kläger anteilig verteilt.


Es kommt zur Beschleunigung bei der Abwicklung einer Vielzahl von Klagen; die betroffenen Gerichte werden entlastet; die beklagten Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit.


Enteignung durch Squeeze-out?

Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. vertritt in einer Vielzahl von Gerichtsverfahrne die Interessen ihrer Mitglieder in bezug auf enteignungsgleiche AUsschlüsse von Minderheitsaktionäre.

In den letzten 20 Jahren wurden in den von der DSKA und ihren Mitgliedern betriebenen gerichtlichen Verfahren Nachbesserungszahlungen im Gesamtwert von mehr als einer Milliarde Euro zugunsten der benachteiligten Minderheistaktionäre erzielt.

Schutz von Minderheitsaktionären

Durch aktive Hauptversammlungsbesuche sowie in zahlreichen Mediations- und Gerichtsverfahren vertritt die Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. die Rechte der Minderheitsaktionäre bei deutschen und europäischen Aktiengesellschaften.